Wärmeplanung Schwerte Logo

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, der darauf abzielt, die Wärmeversorgung einer Gemeinde oder Stadt nachhaltig und effizient zu gestalten. Sie umfasst mehrere Schritte von der Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs bis hin zur Umsetzung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz. Der Prozess ist gesetzlich vorgeschrieben durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) geregelt.

Im Moment nichts, da zunächst ein stadtweiter Plan zu einer künftigen Wärmeversorgung erstellt wird. Die anschließend vorgestellten Maßnahmen sollen den Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzern Orientierung geben, wie ihre zukünftige Wärmeversorgung aussehen kann. Also, wo können Wärmenetze aufgebaut werden, welche Bereiche der Stadt sind eher für Lösungen mit einer Wärmepumpe geeignet, gibt es weitere Möglichkeiten der Wärmeversorgung und wo können diese realisiert werden?

Das regelt nicht die Kommunale Wärmeplanung, sondern das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das besagt: Spätestens bis zum Jahr 2045 wird die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Wärmeplanung gibt den Hausbesitzern nur Orientierung, wie ihre zukünftige Wärmeversorgung aussehen kann.

Dazu schreibt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Der Wärmeplan allein löst diese frühere Geltung der Pflichten des GEG nicht aus. Vielmehr braucht es auf dieser Grundlage eine zusätzliche Entscheidung der Kommune über die Gebietsausweisung, die zu veröffentlichen ist.“

  • Wärmebedarfe: aktuelle und voraussichtliche zukünftige Wärmebedarfe von Gebäuden, Industrie und anderen Nutzern in der Kommune.
  • Analyse der bestehenden Infrastruktur: Untersuchung der bestehenden Wärmeversorgungsinfrastruktur, einschließlich Wärmenetze, Heizkraftwerke und dezentrale Heizsysteme.
  • Energieträger: Bestimmung der derzeit verwendeten Energieträger (z. B. Gas, Öl, Kohle, Biomasse, erneuerbare Energien).
  • Bestandsanalyse sowie Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive räumlicher Darstellung
  • Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen und lokalen Potenzialen erneuerbarer Energien
  • Entwicklung von Zielszenarien und Entwicklungspfaden
  • Entwicklung einer Strategie und eines Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung und zur Erreichung der Energie- und THG-Einsparung
  • Beteiligung von relevanten Akteuren in Workshops und Bürgerveranstaltungen
  • Verstetigungsstrategie
  • Controlling-Konzept

Die Öffentlichkeit wird im laufenden Prozess an unterschiedlichen Stellen miteinbezogen. So wird es beispielsweise Informationsveranstaltungen geben, bei welchen die jeweils Beteiligten Ihre Belange äußern können, die in die Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung miteinfließen. Eine erste Bürgerinformation findet am 7. November um 17.30 Uhr in den Räumen der TWS, Lohbachstraße 12, statt.

Außerdem werden wir über die Medien (Zeitung, Social-Media) und über diese Website informieren.

Spezielle Fachinformationen gibt es für einzelne Interessengruppen (Immobilienbesitzer, Betriebe, etc.).

Nach dem Abschluss der Planung wird die Kommunale Wärmeplanung in einer öffentlichen Ratssitzung vorgestellt und beschlossen. Die Ergebnisse werden veröffentlicht.

  • Klimaneutralität: Reduzierung der Treibhausgasemissionen und Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität. 
  • Wärmewende: Umsetzung einer nachhaltigen Wärmeversorgung. 
  • Energieeffizienz: Verbesserung der Energieeffizienz in der Wärmeversorgung. 
  • Nachhaltigkeit: Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.

Die kommunale Wärmeplanung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Bundes- und Landesregierungen, die die Anforderungen an die Erstellung und Umsetzung definieren. Demnach sind Kommunen gesetzlich verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.

Ja, das geschieht in der Potenzialanalyse. Dabei werden beispielsweise folgende Potenziale für Schwerte ermittelt:

  • Erneuerbare Energien: Identifikation von Potenzialen zur Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie, Biomasse und Windenergie.
  • Abwärmenutzung: Ermittlung von Möglichkeiten zur Nutzung von Abwärme aus Industrieprozessen, Kraftwerken und anderen Quellen.
  • Energieeffizienzmaßnahmen: Bewertung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und Industrie, wie z. B. Dämmung, moderne Heiztechniken und intelligente Steuerungssysteme.

Es wird ein Maßnahmenkatalog erstellt, in dem Maßnahmen zur Erreichung der Wärmeplanungsziele, wie z. B. Ausbau der Fernwärme aufgeführt werden.  Gleichzeitig wird der Rechts- und Förderrahmen überprüft, so dass rechtliche und finanzielle Fördermöglichkeiten zur Unterstützung der Umsetzung der Maßnahmen ausgeschöpft werden können.

Nein, die Fortschritte werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf werden die Maßnahmen angepasst, um die Ziele der Wärmeplanung zu erreichen.

Die Kommunale Wärmeplanung für Schwerte wird Mitte 2025 für die Stadt Schwerte erarbeitet sein. Weitere Kommunikation und städtische Sitzungsläufe werden folgen. Die Umsetzung erster Maßnahmen ergibt sich aus einem Maßnahmenkatalog, welcher Teil des Projektergebnisses sein wird.  Die ersten Umsetzungen sind voraussichtlich im Jahr 2026 zu erwarten.

Ja, grundsätzlich können funktionierende Heizungen weiter betrieben werden. Das gilt auch für defekte Heizungen, die noch repariert werden können. In bestehenden Gebäuden ist es weiterhin möglich, Erdgasheizungen einzubauen, oder in Kombination mit einer Wärmepumpe. Sollte eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel sein (sogenannte Heizungshavarie), sieht das Heizungsgesetz pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Fristen vor, sodass der Umstieg auf eine erneuerbare Heiztechnik in Ruhe geplant werden kann.

Falls Ihre Heizung bald unwiderruflich ausfallen könnte („Heizungshavarie“) oder Sie schon jetzt auf erneuerbare Energien umsteigen bzw. Energie sparen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Bei Heizungsausfall: Wenden Sie sich an einen Fachbetrieb für Sanitär, Heizung und Klima (SHK). Wenn die Heizung nicht mehr reparierbar ist, könnte der Einbau einer Second-Hand-Heizung als Übergangslösung sinnvoll sein.
  • Wenn ich schon jetzt handeln will oder muss: Überlegen Sie, ob eine Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik für Ihre Immobilie in Frage kommt. Lassen Sie sich von Energieberatern oder Installateurbetrieben informieren, welche Technik an Ihrem Standort wirtschaftlich und praktikabel ist.

Der Bund unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme gezielt durch finanzielle Förderungen und Steuererleichterungen  . Diese Maßnahmen dienen auch dazu, soziale Härten abzufedern.

Energetische Sanierung: Beginnen Sie mit der energetischen Verbesserung Ihrer Immobilie, z.B. durch Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke, Kellerdecke und Außenwänden sowie durch den Austausch undichter Fenster und Türen. So verringern Sie den Heizbedarf und senken langfristig Ihre Heizkosten. Viele Maßnahmen werden gefördert.